IPIC Consulting

Fallbeispiele aus
der Beratungspraxis.

Branche: Stahl
Projektzeitraum: Februar 2018
Ort: Linz, Österreich
Beteiligte Berater: 1

SEG-Belastungsanalyse

Herausforderung

Die Zielsetzung bei diesem Projekt war die Durchführung einer SEG-Belastungsanalyse mit folgenden Schwerpunkten:

  • Analyse von ausgewählte Tätigkeiten mit gewährten SEG-Zulagen (Ist-Situation)
  • Ermittlung der Belastungsarten (Schmutz, Erschwernisse, Gefahren) basierend auf der vorhandenen Arbeitsplatzbewertung (Katalog) aus 2009
  • Ermittlung der Intensität der identifizierten Belastungsarten, deren Belastungsquelle und deren prozentuale Einwirkungsdauer während der Arbeitszeit.

Strategie

Festlegung der Untersuchungsbereiche, Analyse der Arbeitssysteme und Tätigkeiten, Erstellen von Auswertungen mit anschließender Detail-Besprechung

Geltende Rechtslage (Auszug, ohne Gewähr)

SEG-Zulagen (Schmutz-Erschwernis-Gefahren) werden im Gesetz definiert (§ 68 Abs. 5 EStG 1988).

Sofern eine lohngestalterische Vorschrift als formelle Voraussetzung für die Begünstigung von SEG-Zulagen vorliegt, ist zu prüfen, ob die materiellen Voraussetzungen einer Verschmutzung, Erschwernis oder Gefahr im Sinne der Legaldefinition des § 68 Abs. 5 EStG 1988 gegeben sind (vgl. VwGH 31.03.2011, 2008/15/0322) und ob das Ausmaß der Zulage angemessen ist. (VwGH 17.02.1988, 85/13/0177).

Die Steuerfreiheit der Zulagen setzt voraus, dass der Behörde nachgewiesen wird, um welche Arbeiten es sich im Einzelnen gehandelt hat und wann sie geleistet wurden (vgl. VwGH 27.06.2000, 99/14/0342).

Bezogen auf die gesamten vom Arbeitnehmer zu leistenden Arbeiten ist zu prüfen, ob diese Arbeiten überwiegend zu einer erheblichen Verschmutzung führt, mit einer besonderen Erschwernis oder mit einer Gefahr verbunden ist (vgl. VwGH 30.01.1991, 90/13/0102).

Eine Zulage für eine außerordentliche Verschmutzung, Erschwernis oder Gefahr erhält also nur, wer überwiegend (= mehr als 50 % der gesamten Arbeitszeit) einer solchen Belastung ausgesetzt ist.

Die Belastungsfaktoren Verschmutzung, Erschwernis oder Gefahr müssen somit nicht berücksichtigt werden, wenn die damit verbundene Tätigkeit nur einen geringen Teil der Arbeitszeit ausmacht (vgl. VwGH 24.06.2004, 2000/15/0066).

REFA-Vorgehensweise / Beschreibung

  1. Auswahl der zu untersuchenden Meisterbereiche bzw. Arbeitssysteme durch den Kunden und REFA Austria
  2. Erstgespräch mit dem Meister / Vorarbeiter, um einen Überblick zu den Tätigkeiten zu erhalten
  3. Analyse des Arbeitssystems bzw. der Arbeitsplatzbeschreibung (inkl. der Lärmprotokolle)
  4. Begleitung der Stelleninhaber und Analyse der Tätigkeiten inkl. einer Zuordnung zur SEG-Relevanz und das Erfassen der Einwirkungsdauer mittels Stoppuhr in Industrieminuten (HM = 1/100-Minute)
  5. Erfassung der Daten und Übertragung in ein elektronisches Format
  6. Berechnung der Einwirkungsdauer auf eine Schicht („Hochrechnung“) mittels „Schicht-Umlegefaktor“ unter Ermittlung und Anwendung der Nettoeinsatzzeit.
  7. Detail-Besprechung der Auswertungen mit Betriebsleitungen der entsprechenden Bereiche, Personalverantwortlichen und Geschäftsführung.
Ihre Ansprechpartnerin

Bettina Dirks
Bettina Dirks
Koordination Consulting
Telefon: +43 (0) 1 34 88 686-10
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