Definition
Instrumentarium zur Ermittlung und Aufbereitung von Kosten- und Leistungsinformationen über angefallene oder geplante Geschäftsvorgänge; vorwiegend zum innerbetrieblichen Gebrauch (z. B. für Controlling); von gesetzlichen Vorgaben unabhängig. Nachweis des Werteverzehrs von betriebswirtschaftlichen Produktionsfaktoren bezogen auf die Wertschöpfungskette in einer Rechnungsperiode. Ermittelt werden z. B. Informationen für Entscheidungen, so über Fremdbezug oder Eigenfertigung, zur Kostenkalkulation, zur Beeinflussung der Wirtschaftlichkeit von Prozessen und Geschäftseinheiten. Teilgebiete sind Kostenarten-, Kostenträger- und Kostenstellenrechnung.