Definition
Entgeltbestandteil neben der anforderungsabhängigen Entgeltkomponente; darauf gerichtet, das Leistungsergebnis und ggf. das (Arbeits-) Verhalten von Beschäftigten (Gruppen) zu vergüten, z. B. als Akkord-, Prämien- oder Zielentgelt. Die anzuwendenden Leistungsmerkmale, die Methoden zur Ermittlung der Leistung und die dazu notwendigen Kenntnisse sind tarifvertraglich oder betrieblich vereinbart. ERA-TV, Entgelt